Inhalt des Artikels
- Was beschlossen wurde
- Um welche Seuchen es geht
- Wie bisher gezahlt wurde
- Was sich bei der Entschädigung ändert
- Warum das nötig ist
- Helfer der Tierärzte an der Grenze
- Warum die Grenze so wichtig ist
- Geld für den Außendienst
- Wann das Gesetz gilt
- Was das für Europa bedeutet
- Was Tierhalter in jedem Land wissen sollten
- Wie es weitergeht
- Wann Sie die Tierarztpraxis rufen sollten
Was beschlossen wurde
Am 26. Oktober 2026 berichtete das südkoreanische Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Angelegenheiten (MAFRA) über Änderungen am Gesetz zur Vorbeugung von Tierseuchen. Verkündet wurde das Gesetz am 27. Oktober. Es ändert drei Dinge: die Entschädigung von Landwirten für gekeulte Tiere, die Kontrolle von Tieren und Tierprodukten an der Grenze und die Finanzierung des Dienstes, der bei Ausbrüchen vor Ort arbeitet.
Die Änderungen betreffen die wichtigsten Seuchen bei Nutztieren und Geflügel: Maul- und Klauenseuche, hochpathogene Aviäre Influenza, Afrikanische Schweinepest und Lumpy-Skin-Krankheit (Dermatitis nodularis). Bei diesen Krankheiten werden in Korea wie in Europa in der Regel alle Tiere eines infizierten Betriebs getötet.
MAFRA; 26. Oktober 2026
Um welche Seuchen es geht
Das Gesetz nennt die wichtigsten Tierseuchen, für die diese Regeln gelten.
- Maul- und Klauenseuche ist eine hochansteckende Viruserkrankung von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen mit Blasen im Maul und an den Klauen. Sie verbreitet sich schnell über die Luft, mit Menschen und Fahrzeugen.
- Hochpathogene Aviäre Influenza kommt jeden Herbst und Winter mit Zugvögeln nach Korea und befällt Hühner- und Entenbetriebe.
- Afrikanische Schweinepest ist für Schweine tödlich, es gibt keinen Impfstoff, und das Virus überlebt lange in Fleischprodukten.
- Lumpy-Skin-Krankheit ist eine Viruserkrankung von Rindern mit Knoten in der Haut, die von blutsaugenden Insekten übertragen wird. In den letzten Jahren ist sie sowohl in Korea als auch in Südeuropa aufgetreten.
Bei all diesen Seuchen ist der wichtigste Weg, einen Ausbruch zu stoppen, den infizierten Betrieb schnell zu finden, die Tiere zu töten und das Gebiet ringsum abzuriegeln. Deshalb entscheidet die Schnelligkeit der Meldung fast alles.
Wie bisher gezahlt wurde
Wird in einem Betrieb eine gefährliche Seuche festgestellt, werden die Tiere getötet, und der Halter erhält eine Entschädigung in Höhe des Schätzwerts der Tiere. Stellt sich aber heraus, dass der Landwirt gegen Vorsorgeregeln verstoßen hat, wird die Entschädigung gekürzt. Das Gesetz erlaubte allerdings, einen Teil des gekürzten Betrags zu erstatten, wenn der Landwirt zum Beispiel die Seuche als Erster gemeldet oder aktiv bei ihrer Bekämpfung geholfen hatte.
Das Problem war die Obergrenze: Selbst nach einer solchen Erstattung durfte die Zahlung insgesamt 80 % des Schätzwerts der Tiere nicht übersteigen. Das Ministerium räumte ein, dass die Erstattung für gewissenhaftes Verhalten deshalb kaum als Anreiz wirkte.
Was sich bei der Entschädigung ändert
Das neue Gesetz hebt die Obergrenze der Zahlung nach teilweiser Erstattung eines gekürzten Betrags von 80 % auf 90 % des Schätzwerts der Tiere an. Zudem kann ein Betrieb, der eine der wichtigsten Tierseuchen als Erster gemeldet hat, nun bis zu 100 % des Werts erhalten.
Für Landwirte ist der Unterschied spürbar. Hat ein Betrieb mit einem Tierbestand im Wert von beispielsweise 100 Millionen Won eine gekürzte Entschädigung erhalten und bekommt dann einen Teil für sein gewissenhaftes Verhalten zurück, konnte er bisher höchstens 80 Millionen Won erhalten, künftig bis zu 90 Millionen. Ein Betrieb, der als Erster Alarm geschlagen hat, kann die vollen 100 Millionen bekommen. Für kleine Betriebe, besonders in der Schweine- und Geflügelhaltung, entscheiden solche Summen oft darüber, ob sie nach einem Ausbruch neu anfangen können.
Wer als „Erstmelder“ gilt, sollen Verordnungen regeln. Das Ministerium erklärt es vorerst so: Es ist der Betrieb in der Stadt, dem Landkreis oder dem Bezirk, in dem die Infektion nach der Meldung bestätigt wurde, und dessen Meldung vor allen anderen eingegangen ist.
Warum das nötig ist
Das Hauptziel ist, dass Landwirte keine Angst haben, eine Seuche zu melden. Die Erfahrung vieler Länder zeigt: Fürchtet ein Halter um sein Geld, zögert er die Meldung womöglich hinaus, versucht die Tiere selbst zu behandeln oder verkauft sie. In dieser Zeit erreicht das Virus die Nachbarbetriebe, und der Ausbruch weitet sich aus. Je früher die Veterinärbehörden von der Krankheit erfahren, desto weniger Betriebe sind betroffen.
Genau so schreibt es das Ministerium: Die Änderungen sollen Landwirte dazu bewegen, Seuchen freiwillig zu melden und sich an der Vorbeugung zu beteiligen, damit Ausbrüche früh erkannt und an der Ausbreitung gehindert werden und die Betriebe stabil bleiben. Die Anhebung der Obergrenze auf 90 % gehört zu den Aufgaben der Regierung.
Dank dieser Änderungen können wir Landwirte, die sich aktiv an der Vorbeugung beteiligen, besser belohnen.
Lee Dong-sik, Leiter der Abteilung für Veterinärpolitik bei MAFRA
Helfer der Tierärzte an der Grenze
Der zweite wichtige Teil des Gesetzes betrifft die Grenze. Internationaler Handel und Tourismus wachsen, und es müssen immer mehr Tiere und Produkte tierischen Ursprungs kontrolliert werden. Nach Angaben des Ministeriums stieg die Zahl der Kontrollen von 497.000 im Jahr 2015 auf 1,04 Millionen im Jahr 2025, also auf mehr als das Doppelte. Amtliche Tierärzte, die diese Kontrollen durchführen, gibt es aber nicht genug.
Deshalb führt das Gesetz eine neue Stelle ein: den Assistenten des amtlichen Tierarztes. Solche Mitarbeiter kann die Agentur für Tier- und Pflanzenquarantäne einstellen. Unter Anleitung von Tierärzten sollen sie Produkte tierischen Ursprungs kontrollieren, Ein- und Ausreiseerklärungen von Beschäftigten der Tierhaltung entgegennehmen und Desinfektionen durchführen. Die Untersuchung der Tiere selbst, für die eine fachliche Beurteilung nötig ist, bleibt weiterhin den amtlichen Tierärzten vorbehalten.
Warum die Grenze so wichtig ist
Viele der gefährlichsten Tierseuchen kommen nicht mit Wildvögeln ins Land, sondern mit Menschen und Lebensmitteln. Das Virus der Afrikanischen Schweinepest bleibt monatelang in Wurst und Schinken erhalten, und die Maul- und Klauenseuche kann an Schuhen und Kleidung eines Menschen eingeschleppt werden, der in einem anderen Land einen Betrieb besucht hat. Deshalb müssen in Korea wie in vielen Ländern Beschäftigte der Tierhaltung, die in Länder mit Ausbrüchen reisen, dies bei der Einreise melden und sich einer Desinfektion unterziehen.
Das neue Gesetz stellt klar, dass diese Pflicht auch für Kontrolleure gilt, die Tierprodukte in Schlachthöfen prüfen. Bisher wurden sie den Schlachthofbeschäftigten gleichgestellt, jetzt steht die Pflicht ausdrücklich im Gesetz.
Geld für den Außendienst
Der dritte Teil des Gesetzes betrifft den Unterstützungsdienst für die Tierseuchenvorbeugung, eine Organisation, die bei Ausbrüchen in den Betrieben arbeitet: Sie nimmt Proben, desinfiziert und kontrolliert Tierbewegungen. Bisher konnten Staat und Kommunen nur ihre gesetzlich vorgeschriebenen Tätigkeiten bezahlen, künftig auch die allgemeinen Betriebskosten. Das Ministerium erwartet, dass der Dienst dadurch stabiler arbeiten kann.
Wann das Gesetz gilt
Die Änderungen treten sechs Monate nach der Verkündung in Kraft, also im Frühjahr 2027. Die neuen Entschädigungsregeln gelten für Fälle, die nach dem Inkrafttreten eintreten. Bis dahin bereitet das Ministerium die Verordnungen vor: Regeln zur Berechnung der Entschädigung, das Verfahren zur Anerkennung des „Erstmelders“ sowie Qualifikation und Aufgaben der Assistenten.
Was das für Europa bedeutet
Auch in Europa ist die Entschädigung für gekeulte Tiere von Land zu Land unterschiedlich geregelt. Gezahlt wird national, und die EU erstattet den Mitgliedstaaten einen Teil der Kosten für die Bekämpfung gefährlicher Seuchen. In Deutschland übernehmen das die Tierseuchenkassen der Länder gemeinsam mit dem Staat, und die Entschädigung kann gekürzt werden oder ganz entfallen, wenn der Halter gegen Vorschriften verstoßen oder eine Seuche zu spät angezeigt hat. Das EU-Tiergesundheitsrecht verpflichtet Halter und Tierärzte, den Verdacht auf gefährliche Seuchen unverzüglich zu melden.
Interessant am koreanischen Ansatz ist die direkte Belohnung für eine frühe Meldung, bis zu 100 % des Tierwerts. Es ist ein seltenes Beispiel dafür, dass der Staat Verzögerungen nicht nur bestraft, sondern denjenigen ausdrücklich belohnt, der als Erster Alarm schlägt. Ähnliche Ideen werden auch in Europa diskutiert, wo Geflügelpest und Afrikanische Schweinepest Jahr für Jahr enorme Verluste verursachen. Die Erfahrungen in Korea werden zeigen, wie sehr ein solcher Anreiz hilft, Ausbrüche früher zu erkennen.
Was Tierhalter in jedem Land wissen sollten
Auch wenn Sie nur ein paar Hühner oder zwei Schweine halten, betreffen Sie die Regeln zu Tierseuchen:
- melden Sie plötzliche Todesfälle oder gehäufte Erkrankungen Ihrer Tiere sofort der Tierärztin, dem Tierarzt oder dem Veterinäramt, ohne abzuwarten, ob es „vorbeigeht“;
- verkaufen und transportieren Sie keine kranken oder verdächtigen Tiere;
- bringen Sie keine Fleisch- und Milchprodukte von Reisen in Länder mit Ausbrüchen mit;
- betreten Sie nach dem Besuch von Betrieben im Ausland Ihren Stall nicht in derselben Kleidung und denselben Schuhen;
- melden Sie Ihre Tiere an, wenn das Gesetz es verlangt: Dann kann das Veterinäramt Sie schnell vor einem Ausbruch in der Nähe warnen.
Wie es weitergeht
In den kommenden sechs Monaten bereitet das koreanische Ministerium die Verordnungen vor. Am selben Tag wurde auch eine Neufassung des koreanischen Tierschutzgesetzes verkündet, über die wir gesondert berichtet haben. Zusammen zeigen diese Gesetze, dass Korea zugleich den Schutz der Tiere vor Misshandlung verschärft und die Seuchenbekämpfung stärkt.
Wann Sie die Tierarztpraxis rufen sollten
Haben Ihre Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Ihr Geflügel hohes Fieber, Blasen im Maul und an den Klauen, Knoten in der Haut, sterben plötzlich mehrere Tiere oder bricht die Leistung stark ein, rufen Sie sofort die Tierärztin oder den Tierarzt. Ein früher Anruf hilft nicht nur Ihren Tieren, sondern allen Betrieben in der Umgebung.
Quellen
- Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und ländliche Angelegenheiten der Republik Korea (MAFRA), 26. Oktober 2026



